Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht   Zurück zur Übersicht
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Rechtsgebiete >> Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

Ich berate Sie gern zu Fragen des Verkehrsstraf- und Bußgeldrechts.

Rechtsanwältin Jana Blöcker

Sophienblatt 13-17
24103 Kiel
Tel.: 0431-6005391-0
Mail: kanzlei-kiel@anwalt-rd.de
Dr. Christian Schmid

Hier gelten zunächst die Hinweise zum Strafrecht: Schweigerecht!. Wenn man geblitzt wurde, bekommt man einen Anhörungsbogen zugeschickt . Hier sollte nur angegeben werden, dass man keine Angaben zur Sache macht. Auch wenn man von der Polizei aufgesucht wird und einem ein Foto vorgehalten wird, gilt das selbe. Keinesfalls soll der Verkehrsverstoß zu gegeben werden. Wer hat schon selbst einen geeichten Tacho im Auto? Ob es sinnvoll ist, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen oder den Verstoß letztlich zuzugeben, kann nur ein Anwalt nach Akteneinsicht beurteilen.

Steht ein Fahrverbot im Raum, so kann eventuell das Gericht überzeugt werden, vom Fahrverbot abzusehen und statt des Fahrverbots eine erhöhte Geldbuße zu verhängen. Dies kommt vor allem bei erstmaligen Verkehrsverstoß in Frage und wenn lediglich ein sogenanntes "Augenblicksversagen" vorliegt.

Ersttäter haben das Privileg, innerhalb einer Frist von vier Monaten entscheiden zu können, wann sie das Fahrverbot antreten. Wer beruflich auf das Fahrzeug angewiesen ist, sollte das Fahrverbot in den Urlaub legen. Reicht der Vier-Monats-Zeitraum hierfür nicht aus oder ist man bereits Mehrfachtäter, so kann es sinnvoll sein, Einspruch nur mit dem Ziel einzulegen, das Verfahren zu verzögern und pünktlich zu Beginn des Urlaubs den Einspruch zurückzunehmen, um den richtigen Zeitpunkt für das Fahrverbot zu wählen.

Im Fall der Unfallflucht gilt heute nicht mehr die alte Regel, dass man einen Zusammenstoß auf jeden Fall hört und fühlt. Diese Regel stammt aus einer Zeit, als beispielsweise mit einem VW Käfer und einem Ford Taunus hartes Blech auf hartes Blech traf. Bei den heute verwendeten Materialien kann man mit einem Mercedes der S-Klasse einen Totalschaden verursachen, ohne dass der Insasse es merkt. Daher gilt besonders bei der Unfallflucht wiederum: Vom Schweigerecht Gebrauch manchen und dem Anwalt die Akte einsehen lassen! Erst ein Gutachter kann feststellen, ob man den Unfall sicher wahr genommen hat.

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