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Rechtsgebiete >> Strafverteidigung
Ich berate Sie gern zu Fragen der Strafverteidigung.
Rechtsanwältin Jana Blöcker
Sophienblatt 13-17 24103 Kiel Tel.: 0431-6005391-0 Mail: kanzlei-kiel@anwalt-rd.de
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Wird der Vorwurf erhoben, eine Straftat begangen zu haben, ist unbedingt sofort ein Anwalt zu beauftragen. Dieser Vorwurf kann so erhebliche Konsequenzen haben, dass man den Vorwurf auf jeden Fall ernst nehmen muss, auch wenn man ihn für unberechtigt hält. Bevor irgendwelche Äußerungen gegenüber der Polizei, Versicherungen oder sonstigen Stellen gemacht werden, ist unbedingt Einsicht in die Akte durch einen Anwalt zu nehmen. Sonst redet man sich um Kopf und Kragen. Danach ist gemeinsam mit dem Anwalt zu entscheiden, ob eine Aussage zur Entlastung gemacht wird oder ob weiterhin geschwiegen wird. Das Schweigen darf keineswegs als Eingeständnis von Schuld oder Tatsachen gewertet werden, sondern ist ein elementares Menschenrecht. Dieses Recht sollte man auch unbedingt wahr nehmen. Niemand braucht an seiner eigenen Strafverfolgung mitwirken. Keiner kann einem einen Vorwurf machen, wenn man nicht mitwirkt.
Außerdem ist heutzutage ein Deal zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und gegebenenfalls Gericht ein sehr verbreitetes Mittel, ein Strafverfahren geräuschlos und ohne Hauptverhandlung zu beenden. Gelegentlich kommt es auch in der Verhandlung zu einem Deal. Voraussetzung dafür, dass man Verhandlungsmasse gegenüber der Staatsanwaltschaft hat, ist natürlich, dass man nicht schon alles gegenüber der Polizei preisgegeben hat. Zugegebenermaßen ist es oft schwer, dem psychologischen Druck der Vernehmungssituation stand zu halten. Hier kann aber der Anwalt helfen. Einen Verweis darauf, dass man erstmal von seinem Schweigerecht Gebrauch macht und das weitere Vorgehen der Entscheidung des Anwalts überlässt, kann und darf kein Vernehmungsbeamter übergehen.
Auch wenn Sie sich ziemlich sicher sind, nichts getan zu haben, sollten Sie nicht vor Akteneinschicht durch einen Anwalt aussagen. Sie wissen nicht, was in den Akten von Polizei und Staatswaltschaft steht und ob Ihnen irgendjemand etwas anzuhängen versucht, mit dem Sie nichts zu tun haben. Daher soll in jedem Fall anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.
Noch wichtiger ist eine anwaltlich ausgearbeitete Verteidigungsstrategie, wenn Zwangsmaßnahmen wie Untersuchungshaft oder eine Durchsuchung anstehen. Möglicherweise lässt sich die Untersuchungshaft durch entsprechendes Verhalten im Strafverfahren vermeiden und auch die Schäden durch die Durchsuchung in Grenzen halten.
Im Rahmen der Verteidigung wird dann zu erwägen sein, in wie weit eigene Ermittlungsmaßnahmen sinnvoll sind. Dies kann Einholung von Privatgutachten oder das Einschalten eines Detektivs sein. Letztendlich hängt dies natürlich davon ab, in wie weit man bereit und in der Lage ist, Mittel zu investieren. Nach aller Erfahrung führen Privatermittlungen zwar häufig zur einer anderen Bewertung der Situation, werden aber selbst nach einem Freispruch nicht erstattet, da behauptet wird, dass die Strafverfolgungsorgane auch so zu dem Ergebnis gekommen wären.
Unbedingt abzuraten ist, selbst zum Gegengangriff über zu gehen und Beschuldigungen gegen andere zu erheben. Erfahrungsgemäß bringt es nichts außer Schaden und man hat sein Schweigerecht verloren. Denn man kann nicht gleichzeitig schweigen und Beschuldigungen gegen andere erheben. Also nochmal: Beim Vorwurf einer Straftat ist zu schweigen und ein Anwalt einzuschalten. Erst nach Akteneinsicht entscheidet der Anwalt, ob zur Sache Stellung genommen wird. Dieses Vorgehen ist unabdingbar notwendig, um sich die Rechte zu erhalten.
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