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Rechtsgebiete >> Scheidung
Ich berate Sie gern zu Fragen des Scheidungsrechts.
Rechtsanwalt Dr. Christian Schmid
Sophienblatt 13-17 24103 Kiel Tel.: 0431-6005391-0 Mail: kanzlei-kiel@anwalt-rd.de
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Der Scheidungsantrag kann nur in Vertretung eines Anwalts gestellt werden. Voraussetzung für die Scheidung ist, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben, wobei das Getrenntleben auch innerhalb einer Wohnung erfolgen kann. Vor Ablauf des Trennungsjahrs ist eine Scheidung zwar theoretisch in begründeten Härtefällen möglich, wird praktisch aber nie von den Gerichten anerkannt. Allerdings wird das Gericht keine Nachforschungen anstellen, wenn beide übereinstimmend einen bestimmten Trennungszeitpunkt angeben. Der andere Ehegatte braucht dem Scheidungsantrag nur zu zustimmen. Wenn er nicht selbst einen Antrag stellen will, braucht er hierzu keinen Anwalt.
Bei der Scheidung muss der sogenannte Versorgungsausgleich, ein Ausgleich der Rentenansprüche, mit geregelt werden, wenn er nicht von den Eheleuten ausgeschlossen wurde oder wird. Darüber hinaus können noch weitere Sachverhalte mit geregelt werden, z. B. Der Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich ist der Ausgleich der Vermögenszuwächse der Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand leben. Schließlich kann es Streit um Ehewohnung und Hausratsverteilung geben, der vom Gericht noch mit gelöst werden muss.
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